Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Erftkreis News – Alexander Franz
Stand: 03.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Erftkreis News – ein journalistisches Angebot von Alexander Franz (nachfolgend „Erftkreis News“) und ihren Kunden über die Lieferung und Lizenzierung von journalistischen Inhalten.
Erftkreis News erstellt und vertreibt insbesondere:
- redaktionelle Texte
- Fotoaufnahmen
- Videoaufnahmen
- Audio- und Radiomaterial
- Livestreams
- Social-Media-Inhalte
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und Lizenzierung von journalistischem Material.
Die Inhalte werden eigenständig und unabhängig erstellt.
Ein Anspruch auf Lieferung bestimmter Inhalte besteht nicht.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- ausdrückliche Vereinbarung oder
- tatsächliche Nutzung des bereitgestellten Materials
§ 3 Nutzungsrechte (Lizenz)
Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Erftkreis News räumt ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf:
- das vereinbarte Medium
- den vereinbarten Zweck
- die vereinbarte Dauer
- die vereinbarte Reichweite
Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere:
- Mehrfachveröffentlichung
- Social-Media-Nutzung
- Archiv- oder Zweitverwertung
- Weitergabe an Dritte
bedarf der vorherigen Zustimmung und ist zusätzlich honorarpflichtig.
Erftkreis News ist berechtigt, Inhalte parallel an andere Kunden zu lizenzieren, sofern keine Exklusivität vereinbart wurde.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
§ 4 Vergütung / Lizenzhonorare
Jede Nutzung von Inhalten ist honorarpflichtig.
Das Honorar stellt ein Nutzungsentgelt (Lizenzhonorar) dar und richtet sich insbesondere nach:
- Art des Inhalts (Text, Foto, Video, Audio)
- Medium und Reichweite
- Nutzungsdauer
- Exklusivität
Sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, ist Erftkreis News berechtigt, ein angemessenes Honorar nach branchenüblichen Maßstäben festzusetzen.
Das vereinbarte Honorar gilt ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung.
Jede weitergehende Nutzung ist erneut honorarpflichtig.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Im Falle unberechtigter Nutzung ist Erftkreis News berechtigt, ein erhöhtes Nutzungshonorar zu verlangen.
§ 5 Nutzungseinschränkungen
Ohne ausdrückliche Zustimmung ist unzulässig:
- Weitergabe an Dritte
- Verkauf oder Unterlizenzierung
- Bearbeitung oder Veränderung
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Kontexts
Dies gilt insbesondere für:
- Social-Media-Verwertung
- Schnittfassungen oder Re-Edits
- Plattformanpassungen
- Weitergabe an Partnerunternehmen
§ 6 Urheberkennzeichnung
Bei jeder Nutzung ist eine eindeutige Quellenangabe erforderlich, z. B.:
- „Foto: Erftkreis News“
- „Video: Erftkreis News“
Eine fehlende Kennzeichnung berechtigt zur Nachforderung eines Zuschlags.
§ 7 Journalistische Nutzung und Kontextschutz
Die Inhalte dürfen nicht:
- sinnentstellend
- verfälschend
- diffamierend
- vorverurteilend
verwendet werden.
Die Nutzung hat im Einklang mit journalistischen Standards zu erfolgen.
§ 8 Schutz von Persönlichkeitsrechten
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten einzuhalten.
Insbesondere sind zu beachten:
- Recht am eigenen Bild
- Unschuldsvermutung
- Datenschutzrechtliche Vorgaben
Die rechtliche Verantwortung für die Nutzung liegt beim Kunden.
§ 9 Pflicht zur Unkenntlichmachung
Personenbezogene Merkmale sind zu anonymisieren, sofern keine rechtliche Grundlage zur Veröffentlichung besteht.
Insbesondere sind unkenntlich zu machen:
- Kfz-Kennzeichen
- Gesichter von Privatpersonen
- Opfer von Straftaten oder Unglücken
- Beschuldigte oder Tatverdächtige
- sonstige identifizierende Merkmale
Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.
§ 10 KI-resistente Anonymisierung
Die Unkenntlichmachung muss so erfolgen, dass eine Identifizierung – auch unter Einsatz moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz – ausgeschlossen ist.
Unzulässig sind insbesondere:
- einfacher Weichzeichner (Blur)
- schwache Verpixelung
- teilweise erkennbare Strukturen
Zulässig sind nur Verfahren mit irreversibler Wirkung, insbesondere:
- vollständige Maskierung
- starke Pixelation
- Inpainting
- kombinierte Verfahren
Eine Nutzung ohne ausreichende Anonymisierung ist unzulässig.
§ 11 Haftung
Erftkreis News haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Erftkreis News haftet nicht für:
- die konkrete Nutzung durch den Kunden
- Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
- fehlende Genehmigungen
Der Kunde stellt Erftkreis News von Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Social Media Nutzung
Jede Nutzung auf Plattformen wie:
- TikTok
- YouTube
bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Dies gilt insbesondere für:
- Kurzclips
- Re-Edits
- plattformspezifische Anpassungen
§ 13 Archivierung und Verfügbarkeit
Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten wird nicht gewährleistet.
Erftkreis News ist berechtigt, Inhalte jederzeit aus dem Angebot zu entfernen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz von Erftkreis News.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.