Prozess-Beginn nach tödlichem Unfall in Hürth: Fahrer soll vier Sekunden über Rot gefahren sein

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Einsatz in Köln – Luxemburger Str. 101, NRW, Deutschland

Mann bei Pressebriefing vor Landgericht Köln
Ein Mann mit Brille spricht vor Mikrofonen mehrerer Medienunternehmen im Gebäude des Landgerichts Köln.
Datum: 18.05.2026, 10:33 Uhr
NEWSID: 107 - Luxemburger Str. 101, Köln, Deutschland
Knapp ein Jahr nach dem schweren Unfall in Hürth beginnt der Prozess gegen den inzwischen 21-jährigen Fahrer. Laut Gutachten fuhr der BMW mehrere Sekunden bei Rot in eine Schülergruppe.

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall in Hürth beginnt vor dem Landgericht Köln der Prozess gegen den inzwischen 21 Jahre alten Fahrer eines BMW. Bei dem Zusammenstoß waren die zehnjährige Avin und der 25-jährige Schulbegleiter Luis Paulo tödlich verletzt worden. Mehrere weitere Kinder einer Schülergruppe erlitten Verletzungen und stehen nach Angaben aus dem Umfeld der Betroffenen bis heute unter psychischer Belastung.

Der Unfall ereignete sich am 4.6.2025 gegen 12.10 Uhr an einer Ampelkreuzung in Hürth. Die Schülergruppe wollte nach bisherigen Ermittlungen geschlossen zu einem nahegelegenen Sportplatz gehen. Die Kinder und ihre Begleiter überquerten die Straße bei Grünlicht und trugen Warnwesten. Zeitgleich näherte sich der BMW der Kreuzung. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen fuhr der Wagen ungebremst in die Gruppe.

Ein verkehrstechnisches Gutachten kommt laut Anklage zu dem Ergebnis, dass die Ampel für den Fahrer bereits rund vier Sekunden Rot zeigte, als er in die Kreuzung einfuhr. Hinweise auf einen technischen Defekt am Fahrzeug fanden die Ermittler demnach nicht. Auch die Sichtverhältnisse galten als gut. Alkohol- oder Drogenspuren wurden laut Ermittlungsakten im Blut des Fahrers nicht festgestellt.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht damit die Frage, warum der Fahrer trotz der roten Ampel nicht anhielt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem fahrlässige Tötung sowie weitere Verkehrsdelikte vor. Zusätzlich muss sich der Angeklagte wegen des Vorwurfs des Cannabishandels verantworten.

Der damals 20-Jährige war bereits vor dem Unfall strafrechtlich in Erscheinung getreten. Nach Gerichtsangaben war er unter anderem wegen Diebstahls, Raubes und unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Eine frühere Jugendstrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Zudem wurde damals ein Verkehrserziehungskurs angeordnet.

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Quelle: Alexander Franz

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